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Allgemeine Verkaufsbedingungen der Mamarella GmbH für gewerbliche Kunden — Version 2.0, Stand: Juli 2026
1. Der „Käufer“ im Sinne dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ist der gewerbliche Kunde der Mamarella GmbH, Gmunder Straße 53, 81379 München, Deutschland (im Folgenden kurz „Verkäufer“). Käufer und Verkäufer werden im Folgenden als die „Parteien“ und einzeln jeweils als „Partei“ bezeichnet.
2. Die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien hinsichtlich der vom Verkäufer angebotenen Waren richtet sich nach den folgenden Verkaufsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes zwischen den Parteien vereinbart wird. Wenn der Käufer in Zukunft weitere Waren bei dem Verkäufer bestellt, gelten die folgenden Verkaufsbedingungen ebenfalls für solche künftigen Verträge, auch wenn dies nicht noch einmal gesondert vereinbart wird.
3. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers ist ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn der Verkäufer eine Bestellung annimmt oder ausführt, in der der Käufer auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder wenn der Bestellung allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers beigefügt sind und der Verkäufer diesen nicht widerspricht.
4. Der Verkäufer schließt entsprechende Verträge nur mit natürlichen oder juristischen Personen oder mit Personengesellschaften ab, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.
1. Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet werden. Bestellt der Käufer Waren beim Verkäufer, so ist diese Beauftragung ein verbindliches Vertragsangebot des Käufers. Der Verkäufer kann ein solches Vertragsangebot innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang annehmen oder ablehnen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Erklärung oder durch Beginn der Leistungserbringung geschehen. Klargestellt wird, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, Vertragsangebote des Käufers anzunehmen.
2. Der Mindestbestellwert pro Bestellung beträgt EUR 600 (Warenwert ohne Steuern und Versand). Ein Mindermengenzuschlag wird nicht erhoben.
3. Mit dem Abschluss des Vertrages übernimmt der Verkäufer kein Beschaffungsrisiko.
4. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Kaufvertrag ist der Sitz des Verkäufers.
5. Die Lieferung der Ware erfolgt per Spedition oder Paketdienst an die vom Käufer angegebene Lieferadresse (CPT gemäß Incoterms 2020). Die vom Verkäufer verauslagten Kosten des Versanddienstleisters werden dem Käufer zusätzlich zum Preis für die verkaufte Ware in Rechnung gestellt. Der Versand der Ware erfolgt unversichert. Ein Lieferavis kann vereinbart werden.
6. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Käufer nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand und/oder mit höheren Kosten verbunden sind. Teillieferungen können vom Verkäufer einzeln in Rechnung gestellt werden.
1. Um das Markenimage der qualitativ hochwertigen Produkte des Verkäufers zu sichern und die persönliche Beratung der Endkunden zu gewährleisten, vertreibt der Verkäufer seine Waren ausschließlich im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems.
2. Der Käufer darf die beim Verkäufer erworbenen Waren nur weiterverkaufen an (i) andere Händler, die der Verkäufer im Rahmen seines selektiven Vertriebssystems in Textform akkreditiert hat und/oder (ii) Endkunden (an diese nur in haushaltsüblichen Mengen). Die gewerbliche Vermietung der beim Verkäufer erworbenen Waren ist untersagt.
3. Der Online-Vertrieb ist dem Käufer nur über eigene Web-Seiten erlaubt, die (i) das beim Verkäufer erworbene Produktsortiment qualitativ hochwertig präsentieren und (ii) den Besuchern der Web-Seite durch die Nennung von Namen, Adresse und weiteren Kontaktdaten die Möglichkeit geben, beim Käufer ein persönliches Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Der Online-Vertrieb über die Web-Seiten nach außen erkennbarer Dritter (insbesondere über sogenannte Online-Marktplätze) ist untersagt. Das Recht des Käufers, seine eigenen Web-Seiten über Online-Portale Dritter zu bewerben (z. B. über Suchmaschinen oder Preisvergleichs-Seiten), bleibt hiervon unberührt.
1. Das vom Verkäufer zur Verfügung gestellte Bildmaterial darf vom Käufer nur für die Bewerbung der beim Verkäufer erworbenen Waren genutzt werden. Die Nutzung des Bildmaterials auf Web-Seiten nach außen erkennbarer Dritter (insbesondere auf sogenannten Online-Marktplätzen) ist untersagt.
2. Jedes vom Verkäufer zur Verfügung gestellte und vom Käufer genutzte Bild muss bei der Nutzung mit dem Hinweis „© Mamarella GmbH“ versehen werden.
3. Der Käufer ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung des zur Verfügung gestellten Bildmaterials zu erlauben.
4. Der Verkäufer kann das Recht des Käufers zur Nutzung des zur Verfügung gestellten Bildmaterials jederzeit – ganz oder teilweise – mit einer angemessenen Ankündigungsfrist widerrufen. Für Nutzungen des Käufers in bereits produzierten Drucksachen beträgt diese Ankündigungsfrist sechs Monate; für sonstige Nutzungsformen beträgt die Ankündigungsfrist eine Woche.
1. Bei höherer Gewalt, von einer Partei nicht zu vertretenden Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferfrist ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die Lieferfrist nicht eingehalten werden kann.
2. Ist die Lieferung in den in Ziff. 1 genannten Fällen nicht innerhalb der verlängerten Lieferfrist erfolgt, kann die andere Partei nach Ablauf einer zu setzenden Nachfrist von 12 Kalendertagen vom Vertrag zurücktreten.
3. Schadensersatzansprüche sind in den Fällen von Ziff. 1 ausgeschlossen, wenn die jeweilige Partei ihrer Obliegenheit gem. Ziff. 1 genügt hat.
1. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 12 Kalendertagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist schriftlich eine 4-Wochenfrist setzen. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 281 Abs. 2, § 323 Abs. 2 BGB) bleiben unberührt.
2. Für versandfertige Lagerware beträgt die Nachlieferungsfrist 5 Werktage. Bei Nichtlieferung ist der Käufer unverzüglich zu informieren. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziff. 1.
3. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, soweit § 8 Ziff. 2 und 3 keine Anwendung finden.
1. Mängelrügen sind bei offenen Mängeln spätestens innerhalb von 12 Kalendertagen nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer zu rügen.
2. Nach Entfernung der Etiketten, Anhänger oder Sicherungen oder nach sonstiger Veränderung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.
3. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Farbe, Material, Maßen oder Dessin stellen keinen Sachmangel dar. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass der Verkäufer eine mustergetreue Lieferung in Textform erklärt hat.
4. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer nach Wahl des Verkäufers das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 12 Kalendertagen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt der Verkäufer die Frachtkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht § 8 Ziff. 2 und 3 Anwendung finden.
5. Ist die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgt, gilt die Ware als genehmigt.
6. Rücknahme mangelfreier Ware. Eine Rücknahme mangelfreier Ware ist ausgeschlossen. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nicht; die für Verbraucher geltenden Rückgabebedingungen des Verkäufers finden auf gewerbliche Kunden keine Anwendung. Rücknahmen aus Kulanz bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers in Textform und begründen keinen Anspruch für die Zukunft.
7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers beträgt 12 Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, sowie nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die gesetzlichen Regelungen über den Rückgriff des Unternehmers (§§ 445a, 445b, 478 BGB) bleiben unberührt.
1. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, sofern in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
2. Der Ausschluss in Ziff. 1 gilt nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Käufer vertrauen darf. Ein Schadensersatzanspruch wegen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein anderer in Satz 1 genannter Fall vorliegt.
3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
1. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich ggf. anfallender Umsatzsteuer, Verkaufssteuer und vergleichbarer indirekter Steuern in gesetzlicher Höhe.
2. Die Zahlung erfolgt, soweit nicht abweichend in Textform vereinbart, vor Versand der Ware. Maßgeblich sind die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten. Ein Anspruch des Käufers auf eine bestimmte Zahlungsart oder auf Einräumung eines Zahlungsziels besteht nicht.
3. Räumt der Verkäufer im Einzelfall in Textform ein Zahlungsziel ein (Kauf auf Rechnung), so ist die Rechnung ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zahlbar. Skonto wird nicht gewährt.
4. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
5. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die endgültige Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers.
1. Verfügt der Käufer über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), so teilt er diese dem Verkäufer vor der ersten Bestellung mit und hält sie während der gesamten Geschäftsbeziehung gültig. Änderungen, Wegfall oder Ungültigkeit der USt-IdNr. sind dem Verkäufer unverzüglich in Textform anzuzeigen. Gleiches gilt für Änderungen des Sitzes sowie der Rechnungs- und der Lieferanschrift des Käufers.
2. Die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen setzt voraus, dass der Käufer dem Verkäufer eine gültige USt-IdNr. seines Mitgliedstaates mitteilt. Teilt der Käufer keine gültige USt-IdNr. mit, so wird die Lieferung nicht steuerfrei ausgeführt; der Verkäufer stellt in diesem Fall die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer in Rechnung. Ein Anspruch des Käufers auf steuerfreie Belieferung besteht nicht.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, die Gültigkeit einer mitgeteilten USt-IdNr. jederzeit zu überprüfen, insbesondere durch qualifizierte Bestätigungsabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern.
4. Bei Lieferungen in das EU-Ausland und in Drittländer wirkt der Käufer an den erforderlichen steuerlichen Nachweisen mit. Er stellt dem Verkäufer insbesondere unverzüglich eine Gelangensbestätigung, einen Ausfuhrnachweis oder einen gleichwertigen Beleg über den Erhalt der Ware im Bestimmungsland zur Verfügung. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ausführung weiterer Lieferungen zurückzuhalten, solange angeforderte Nachweise nicht beigebracht sind.
5. Entfällt die Steuerbefreiung einer Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat – insbesondere weil eine mitgeteilte USt-IdNr. unzutreffend, ungültig oder nicht mehr gültig ist, weil eine Änderung nicht angezeigt wurde oder weil der Käufer an den erforderlichen Nachweisen nicht mitgewirkt hat –, so stellt der Käufer den Verkäufer von der anfallenden Umsatzsteuer nebst Zinsen und etwaigen Nebenkosten frei. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die Umsatzsteuer nachzuberechnen.
1. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB berechnet. Im Übrigen findet § 288 BGB Anwendung.
2. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Lieferverträgen verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, wie z. B. drohender Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug, kann der Verkäufer bei allen Lieferverträgen, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, die ihm obliegende Leistung verweigern oder nach Setzung einer Nachfrist von 12 Kalendertagen von diesen Lieferverträgen zurücktreten. Im Übrigen gilt § 321 BGB. § 119 InsO bleibt unberührt.
Die Aufrechnung und Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit es sich dabei nicht um Schadensersatzansprüche handelt, die in engem Zusammenhang zum Anspruch des Käufers auf mangelfreie Vertragserfüllung stehen.
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen oder Schadensersatzansprüchen, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. §§ 947 ff. BGB an der neuen Sache. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit nicht dem Verkäufer gehörenden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.
3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder zur Weiterverarbeitung nur unter der Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen berechtigt:
a) Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern oder verarbeiten, sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachträglich wesentlich verschlechtern.
b) Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
c) Wurde die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu.
d) Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt der Käufer die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös anteilig zum Wert der Rechte des Verkäufers an der Ware an den Verkäufer weiter. Der Käufer ist verpflichtet, dem Factor die Abtretung offenzulegen, wenn er mit der Begleichung einer Rechnung mehr als 10 Tage überfällig ist oder wenn sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
e) Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Falle wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muss der Käufer die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen.
4. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.
5. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
6. Nimmt der Verkäufer in Ausübung seines Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zurück, so liegt darin nicht automatisch ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
7. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren, wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser, im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist München, Deutschland. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren und andere zwingende gesetzliche Gerichtsstände, von denen nicht durch Parteivereinbarung abgewichen werden kann.
1. Werktage. Werktage im Sinne des Vertrages sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in München sowie des 24. Dezember und des 31. Dezember.
2. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 sowie Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden hiermit abbedungen.
3. Formvorschriften für Erklärungen. Alle Vereinbarungen, Mitteilungen und Erklärungen im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen mindestens der Textform gemäß § 126b BGB (z. B. per E-Mail). Dies gilt auch für eine Vereinbarung über einen Verzicht auf diese Formvorschrift.
4. Datenschutz. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verkäufer finden sich in der Datenschutzerklärung.
5. Maßgebliche Sprachfassung. Diese Verkaufsbedingungen werden in deutscher Sprache abgefasst. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Information. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Mamarella GmbH · Gmunder Straße 53 · 81379 München · Deutschland
T +49 89 147 27 690 · support@mamarella.com · mamarella.com
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